Ein Kunde bucht eine Behandlung für 120 €. Am Termin: niemand. Kein Anruf, keine Absage. Der Stuhl bleibt leer, die Zeit ist weg – und mit ihr das Geld.
Genau für diesen Fall gibt es die No-Show-Gebühr. Aber was ist das eigentlich genau, und darfst du sie überhaupt verlangen? Kurze Antwort: ja, unter Bedingungen. Die lange Antwort ist die, die dir Ärger erspart.
Was ist eine No-Show-Gebühr?
Eine No-Show-Gebühr (auch Ausfallgebühr oder Ausfallhonorar) ist ein Betrag, den du berechnest, wenn ein Kunde einen fest vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrnimmt. Sie ersetzt dir den Schaden, der dir durch die leere Zeit entsteht.
Es geht nicht um Strafe. Es geht um Ersatz für einen Termin, den du für genau diesen Kunden reserviert und für den du keinen anderen mehr angenommen hast.
Ist eine No-Show-Gebühr in Deutschland erlaubt?
Ja. Wer einen verbindlichen Termin platzen lässt und nicht rechtzeitig absagt, kann dir zum Schadenersatz verpflichtet sein. Im Kern geht es um Annahmeverzug (§ 615 BGB) beziehungsweise Schadenersatz wegen einer Pflichtverletzung – dein Kunde hat eine Leistung gebucht und dann verhindert, dass du sie erbringst.
An drei Punkten entscheidet sich aber, ob deine Gebühr auch hält:
- Verbindlichkeit: Der Termin muss klar vereinbart sein, nicht bloß locker angefragt.
- Nachweisbarer Schaden: Du musst plausibel machen, dass dir tatsächlich etwas entgangen ist. Konntest du die Zeit anderweitig füllen, schrumpft dein Anspruch.
- Angemessene Höhe: Die Gebühr orientiert sich am entgangenen Gewinn – nicht am vollen Preis, wenn du dir Material und Arbeit ja gespart hast.
Kurz und ehrlich: Das hier ist keine Rechtsberatung. Für deine konkreten AGB lohnt der Blick eines Anwalts. Das Grundprinzip stimmt trotzdem.
Wie hoch darf die No-Show-Gebühr sein?
Faustregel aus der Praxis: der entgangene Gewinn, nicht der volle Rechnungsbetrag. Kostet eine Behandlung 120 € und du hast 30 € Material gespart, ist eine Gebühr um die 90 € gut zu begründen. Bei kurzen, günstigen Terminen sind pauschal 10 bis 30 € üblich.
Viele Betriebe gehen deshalb den einfacheren Weg: eine prozentuale Anzahlung, etwa 30 % des Behandlungspreises. Die ist schnell erklärt, wirkt sofort verbindlich, und du musst im Ausfall nichts nachrechnen.
Wie setzt du sie durch, ohne Kunden zu verlieren?
Hier trennt sich Theorie vom Alltag. Eine Gebühr, der du nach dem No-Show per Rechnung hinterhertelefonierst, kostet dich Nerven und bringt oft weniger, als sie wert ist. Der Kunde ist weg, die Mail bleibt ungelesen.
Deshalb setzen immer mehr Dienstleister vorne an, schon bei der Buchung:
- Anzahlung einziehen: Der Kunde zahlt beim Buchen einen Teil. Kommt er nicht, ist der Betrag schon da.
- Karte hinterlegen: Der Kunde zahlt zunächst nichts, hinterlegt aber seine Karte. Erscheint er nicht, wird die Gebühr automatisch abgebucht.
Genau dafür ist TerminKasten gebaut: Anzahlung oder hinterlegte Karte direkt in der Online-Buchung, die Ausfallgebühr wird bei No-Show automatisch berechnet – DSGVO-konform, Server in Deutschland. Pro Leistung entscheidest du, wie viel Absicherung du brauchst.
Ein Nebeneffekt, den viele unterschätzen: Allein die Ankündigung einer Anzahlung senkt die Ausfälle. Wer 30 € hinterlegt hat, sagt eher rechtzeitig ab als jemand, der nichts zu verlieren hat.
Häufige Fragen
Muss ich Kunden vorher auf die No-Show-Gebühr hinweisen?
Ja. Die Gebühr muss vor der Buchung klar erkennbar sein – in deinen Stornobedingungen oder AGB, denen der Kunde beim Buchen zustimmt. Eine Gebühr, von der der Kunde nie gehört hat, ist kaum durchsetzbar.
Ab wann gilt ein Termin als No-Show?
Sobald der vereinbarte Zeitpunkt verstrichen ist, ohne dass der Kunde erschienen ist oder rechtzeitig – meist 24 Stunden vorher – abgesagt hat. Die Frist legst du selbst fest.
Darf ich die volle Behandlung berechnen?
In der Regel nicht. Du musst dir anrechnen lassen, was du dir durch den Ausfall erspart oder anderweitig verdient hast. Der entgangene Gewinn ist die realistische Grenze.
Ist eine Anzahlung besser als eine nachträgliche Gebühr?
Meistens ja. Sie ist verbindlicher, senkt die Ausfallrate von vornherein und erspart dir das Eintreiben. Der einzige Preis: eine kleine Hürde beim Buchen – die sich fast immer rechnet.
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Terminausfälle wirst du nie ganz auf null bringen. Aber du entscheidest, ob sie dich Geld kosten oder nicht. Wer die Gebühr sauber ankündigt und schon bei der Buchung absichert, macht aus dem leeren Stuhl vom Nervthema ein Randthema.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Trotz sorgfältiger Erstellung können Fehler oder veraltete Informationen nicht ausgeschlossen werden. Bitte prüfen Sie die Angaben vor einer konkreten geschäftlichen Nutzung.